Nein zu Kinderrechten im Grundgesetz
Kinder genießen in Deutschland einen umfassenden Schutz durch das Grundgesetz. Besonnene Verfassungsrichter haben die Grundrechte für Kinder seit den Anfängen der Bundesrepublik in zahlreichen Urteilen ausbuchstabiert und weiter gestärkt. 1992 ist Deutschland der UN-Kinderrechtskonvention beigetreten, dem weltweiten Übereinkommen zur Wahrung von Kinderrechten. Das umfassende und anerkannte Schutzkonzept Deutschlands zugunsten von Kindern, basierend auf der Verfassung, konkretisierender Rechtsprechung und dem Abkommen der UN, setzt Maßstäbe. Es trägt der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern Rechnung. Und der großen Bedeutung von Kindern für unsere Gesellschaft.
Angesichts dieser vorbildlichen Rechtslage liegt die bislang öffentlich kaum gestellte Frage auf der Hand: Warum sollen zusätzlich Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden? Die politische Forderung suggeriert eine rechtliche Lücke beim Schutz von Kindern – eine Lücke, die es jedoch nicht gibt! Stattdessen drohen Gefahren, würden Kinderrechte tatsächlich den Weg ins Grundgesetz finden. Wer Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen will, der schwächt die Elternrechte. Machen wir uns aber bewusst: Die Interessen des Kindes werden in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen. Es sind die Eltern, deren verantwortliche Sorgearbeit für die Entwicklung von Kindern zentral ist. Mehr erfahren »
KOMMENTAR | Wenn Familie unerschwinglich wird
Der meistgenannte Grund, warum sich Frauen gegen eine Familie oder weitere Kinder entscheiden, sind die Kosten. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Splendid Research im Auftrag der Online-Arztpraxis Zava hervor. Fast jede dritte kinderlose Frau gibt als Grund gegen Familie die hohen Kosten an. Auch für Frauen, die bereits Mütter sind, ist die finanzielle Situation ausschlaggebend: 24 Prozent nennen die Kosten als Grund gegen ein weiteres Kind. Die vom Statistischen Bundesamt erhobenen Unterhaltskosten für Kinder geben ihnen Recht: Die Statistiker beziffern die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für ein Kind auf 660 Euro. Dabei steigen die Kosten mit dem Alter – von 587 Euro bis zu einem Alter von sechs Jahren auf 784 Euro zwischen zwölf und 18 Jahren. Eltern müssen so bis zum 18. Lebensjahr 126.000 Euro für die Versorgung ihres Kindes aufwenden. Neben der materiellen Versorgung (darunter Wohnung, Einrichtung, Ernährung, Kleidung) kommen Ausbildungskosten.
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