„Gute-Kita-Gesetz“ verfehlt Ziel: Familienbund fordert Nachbesserungen, um Qualität von Kitas bundesweit auszubauen

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Berlin, den 19. September 2018 – Der Familienbund der Katholiken begrüßt, dass das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“ mit zwei Milliarden Euro mehr ausgestattet wurde, als im Koalitionsvertrag angegeben. Gemessen an dem großen Nachholbedarf bei der Kitaqualität, seien die jetzt zur Verfügung gestellten Finanzmittel in Höhe von 5,5 Milliarden Euro jedoch längst nicht auskömmlich, kritisiert der Verband heute in Berlin nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf verabschiedet hat. Familienbund-Präsident Becker fordert: „Es ist unumgänglich, dass die Finanzmittel über das Jahr 2022 hinausgehen und verstetigt werden. In der Vergangenheit wurde an Kitas bis an die Grenze des Belastbaren gespart. Bei dem Gesetz muss die Schaffung einer einheitlichen Betreuungsqualität von Kitas im Bundesgebiet eindeutig Vorrang haben vor einer generellen Beitragsfreiheit. Es ist zudem nichts gewonnen, wenn durch ein Gesetz mangels einheitlicher Standards die Lebensverhältnisse in Deutschland weiter auseinanderdriften.“ Beitragsfreiheit sollte nach Beckers Worten aber durchaus langfristig angestrebt werden. Nötig sei zunächst aber eine einkommensabhängige Staffelung der Elternbeiträge.

„Die Betreuungsqualität muss bei einem solchen Gesetz höchste Priorität haben“, sagte Becker. „Endscheidend hierfür sind Investitionen in qualifiziertes Personal. Andernfalls verfehlt das Gute-Kita-Gesetz sein erklärtes Ziel.“ Auch auf den sogenannten „Instrumentenkasten“ des Gesetzes kam Becker zu sprechen. Er soll jedem Bundesland eine jeweils individuelle Schwerpunktsetzung bei der Verwendung der Finanzmittel mit Blick auf Kitas ermöglichen. „Der Gesetzentwurf in seiner heutigen Form leistet dem Entstehen eines bundesweiten Flickenteppichs Vorschub: Während ein Bundesland möglicherweise auf Beitragsfreiheit setzt, arbeitet ein anderes am Betreuungsschlüssel. Mangels einheitlicher Qualitätsstandards wird das nicht zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland führen – ein Ziel, das immerhin verfassungsrechtlich geboten ist. Die Einführung bundesweit einheitlicher Mindeststandards ist deshalb bringend geboten.“ 

„Nur im Schulterschluss von Bund und Ländern lässt sich das notorisch unterfinanzierte System Kita auf eine angemessene Finanzierungsgrundlage stellen“

Zu den großen Nachteilen des Gesetzes gehört nach Ansicht des Familienbundes der Katholiken auch seine zeitliche Befristung. „Zwar fließen die im Gesetz zugesagten Finanzmittel bis zum Jahr 2022“, so Becker. „Danach besteht aber die große Gefahr, dass die Geldquelle wieder versiegt. Gerade im Umgang mit Kindern ist aber eine Verstetigung der Finanzmittel für den qualitativen Ausbau von Kitas ganz entscheidend. Wie sonst sollen Kitaträger langfristig qualifiziertes Personal einstellen? Auf einem anderen Weg als den Personalausbau werden sich die Betreuungsschlüssel in Kitas nicht verbessern lassen“, betone Becker.

Deutliche Kritik übt der Familienbund-Präsident auch an der Rolle der Bundesländer bei der Finanzierung von Kitas. „Dass die Länder im Zuge der geplanten Qualitätsinvestitionen des Bundes nicht auch ihre Investitionen in die Verbesserung der Kitaqualität erhöhen, bleibt angesichts des hohen Nachholbedarfs völlig unverständlich. Es ist in den zurückliegenden Jahrzehnten in Sachen Qualität in den Kitas eine Menge liegen geblieben. Nur im Schulterschluss von Bund und Ländern lässt sich das notorisch unterfinanzierte System Kita auf eine angemessene Finanzierungsgrundlage stellen. Und das muss dauerhaft passieren – denn die Kita muss zur verlässlichen Institution frühkindlicher Bildung. Darauf ist der Wissensstandort Deutschland angewiesen.“

Eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf des „Gute-Kita-Gesetzes“ finden Sie hier auf der Website des Familienbundes der Katholiken.