Presseschau des Tages // 10.2.2020

· Presseschau

Der katholische Berliner Erzbischof Heiner Koch hat eine stärkere finanzielle Förderung von Familien durch den Staat gefordert. Es müsse sich ändern, dass "im Rentensystem gerade diejenigen stark benachteiligt werden, die sich in ihrem Leben um Kinder gekümmert haben", sagte der Vorsitzende der Familienkommission der Deutschen Bischofskonferenz am Donnerstagabend im sächsischen Schmochtitz. Er äußerte sich bei einer Veranstaltung des Bischof-Benno-Hauses und der Katholischen Akademie des Bistums Dresden-Meißen zum Thema "Bleibt alles anders – Identität und Vielfalt in Familie, Kirche und Gesellschaft". Es sei "offenkundig leistungsungerecht, dass Eltern sowohl in die Sozialversicherungskasse einzahlen als auch die Erziehungsarbeit für ihre Kinder leisten", so Koch. "Die gesetzliche Rentenversicherung bevorzugt traditionell die Erwerbsarbeit vor der Kindererziehung, obwohl die Erziehung neuer Beitragszahler für den Erhalt des Umlagesystems zentral wichtig ist", kritisierte der Erzbischof. Weiter forderte er, dass Elterngeld für Eltern, die zugunsten der Kindererziehung in den ersten Jahren zu Hause bleiben, "deutlich" anzuheben und auch "in seiner zeitlichen Begrenzung" zu erweitern. Eltern, die laut Artikel sechs des Grundgesetzes "das natürliche Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen, sollten die Wahlfreiheit erhalten, wie sie selbst diesem Auftrag nachkommen oder ob und inwieweit sie in der frühen Kindheit die Unterstützung von Krippen und Kindertagesstätten in Anspruch nehmen wollen." Diese sei bei der bisherigen Regelung nicht gegeben, betonte Koch. "Der 2013 in Kraft getretene Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes hat die Anreizwirkung des Elterngeldes unterstützt, spätestens nach einem Jahr Familienpause in die Erwerbstätigkeit zurückzukehren." Die Wahlfreiheit der Eltern dürfe aber "durch den Staat, der nach unserer Verfassung im Bereich der Erziehung nur subsidiär tätig werden kann, nicht durch falsche Anreize eingeschränkt werden." Entsprechend müsse die finanzielle Unterstützung für Eltern, "die ihre Kinder in den ersten Jahren nicht oder nicht überwiegend einer Institution übergeben wollen, so gestärkt werden, dass Wahlfreiheit überhaupt gegeben ist, auch wenn die Interessen der Wirtschaft dem entgegenstehen", forderte Koch.

Der Entwurf für das Gesetz zur Grundrente ist am Donnerstag an die beteiligten Ministerien zur Ressortabstimmung gegangen. Wie die Ministerien für Soziales und Gesundheit am Donnerstag mitteilten, haben die Minister Hubertus Heil (SPD) und Jens Spahn (CDU) die "letzten noch offenen Fragen" klären können. Das Kabinett soll sich am 12. Februar mit dem Entwurf befassen. Durch die Einigung würden harte Abbruchkanten vermieden. Das betreffe zum einen die Grundrentenzeiten; hier sei ein Einstiegsbereich von 33 bis 35 Jahren vereinbart worden, in dem ein geringerer Grundrentenzuschlag gezahlt werde. Weiter würden Einkommen über 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei Paaren zu 60 Prozent und über 1.600 Euro bei Alleinstehenden und 2.300 Euro bei Paaren zu 100 Prozent und damit vollständig auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Mögliche Kapitalerträge würden bei der Einkommensprüfung umfassend berücksichtigt. Die Finanzierung der Grundrente erfolge aus Steuermitteln. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)