Kindergelderhöhung ist ein Tropfen auf dem heißen Stein!

Der Familienbund der Katholiken kritisiert die geplante Erhöhung des Kindergeldes als Tropfen auf dem heißen Stein. „Die Minierhöhung des Kindergeldes um 2 Euro und die Anpassung des steuerlichen Kinderfreibetrages sind nicht mehr als ein Pflichtprogramm. Auch die überfällige Reform des Kinderzuschlags wird wieder nicht angepackt, “ sagte der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Stefan Becker, zu den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen. „Es ist dringend notwendig, die wirtschaftliche Basis der Familien zu stärken und damit auch ihre Leistungen für die Gesellschaft besser zu honorieren. Familien müssen deshalb bei Steuern und bei den Beiträgen zur Sozialversicherung deutlich finanziell entlastet werden.“  Bei einem erwarteten Zuwachs des Steueraufkommens in 2017 und 2018 von rund 55 Milliarden Euro ist eine geplante Kindergelderhöhung von rund 630 Millionen Euro mehr als ungenügend. Der Familienbund fordert grundsätzlich die Anhebung des Kinderfreibetrages auf das Niveau der Erwachsenen. Das Kindergeld muss zudem auf das Niveau der maximalen Wirkung des Kinderfreibetrages angehoben werden, damit einkommensschwächere Familien nicht benachteiligt werden.

Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlages um 10 Euro im Monat ist zwar eine wichtige Maßnahme, geht jedoch nicht weit genug. Der Familienbund fordert, das Antragsverfahren des Kinderzuschlages zu vereinfachen und die Mindest- und Höchsteinkommensgrenzen, insbesondere die sogenannte „Abbruchkante“,  abzuschaffen.

Dagegen begrüßt der Familienbund ausdrücklich die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses. Die Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre und die Abschaffung des Höchstbezugsdauer sind eine effektive Unterstützung Alleinerziehender. Da viele Alleinerziehende mit ihren Kindern in prekären Verhältnissen leben, ist der Ausbau der Leistung ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinderarmut. Allerdings fordert der Familienbund, das Kindergeld in Zukunft nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Dies entspräche der Regelung im Unterhaltsrecht und der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt.  Auch den geplanten Abbau der kalten Progression für die kommenden zwei Jahre unterstützt der Familienbund. Jedoch sollte die Anpassung des Steuertarifs automatisch jährlich entsprechend der Inflationsrate erfolgen.