Familiennachzug von subsidiär geschützten Flüchtlingen ist humanitäres Gebot der Stunde

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Der Familienbund der Katholiken unterstützt die jüngste Forderung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) nach einer menschenwürdigen Asylpolitik als Gemeinschaftsaufgabe der Europäischen Union. In diesem Zusammenhang fordert er die Wiedereinführung des Familiennachzuges von subsidiär geschützten Flüchtlingen. „Familien dürfen nicht auseinandergerissen werden. Der verfassungsrechtlich garantierte Schutz von Ehe und Familie gilt für alle Menschen, unabhängig davon, ob die gesamte Familie in Deutschland geboren wurde, ob sie zugezogen ist oder ob sich erst einige Familienmitglieder in Deutschland aufhalten. Das ist das humanitäre Gebot der Stunde“, sagte Stefan Becker, Präsident des Familienbundes und Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Das ZdK hatte am vergangenen Freitagnachmittag die politischen Verantwortungsträger in der Europäischen Union wie auch in Deutschland dazu aufgefordert, sich für die Gewährung des internationalen Schutzes in Europa einzusetzen, den Schutz des menschlichen Lebens als ersten Grundsatz an den Außengrenzen der EU zu respektieren, das sogenannte Dublin-System zu reformieren und in allen Mitgliedstaaten Zugang zu fairen und standardisierten Asylverfahren zu gewährleisten. Dass zu einer menschenwürdigen Asylpolitik auch der Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge gehört, hatte das ZdK ausdrücklich hervorgehoben.

 

Berlin, 27. November 2017 – Der Familienbund kritisiert die im Asylpaket II enthaltene Aussetzung des Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutz. „Die Aussetzung des Familiennachzuges ist aus Sicht der Menschen- und Familienrechte unvertretbar“, sagte Becker weiter. „Eine solche Einschränkung kann dazu führen, dass sich Familienmitglieder für ihren eigenen Nachzug auf eine gefährliche Reise begeben und Schlepper weiterhin von der Not der Menschen profitieren. Hinzu kommt: Es schadet der Integration von Flüchtlingen, wenn sie von ihren Familien abgeschnitten werden.“

Die Regierungskoalition von Union und SPD hatte im November 2015 beschlossen, den Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Ab Mitte März 2018 ist nach derzeitiger Regelung ein Nachzug wieder erlaubt. In den gescheiterten Sondierungen für eine „Jamaika-Koalition“ war die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges einer der Streitpunkte.

Der Familienbund begrüßt die von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedeten „Leitsätze des kirchlichen Engagements für Flüchtlinge“. Darin heißt es, dass "die Fürsorge für Flüchtlinge und Migranten [...] zum Selbstverständnis der Kirche" gehöre. In den Leitsätzen wird auch der Einsatz gewürdigt, der von den vielen Beteiligten im Rahmen kirchlicher Flüchtlingsarbeit geleistet wird. Das Dokument stellt zugleich klar, dass "die Anliegen der benachteiligten Menschen in unserer Gesellschaft und die Bedürfnisse der Flüchtlinge und Asylsuchenden [...] nicht gegeneinander ausgespielt werden" dürfen.

„Bei der Unterbringung der Flüchtlinge muss auf Familien besonders Rücksicht genommen werden“, sagte Becker. „Familien sollten in den Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen abschließbare Räume erhalten und bei der Wohnungsvergabe bevorzugt werden. Alle Familienmitglieder müssen durch passende Programme bei der Integration unterstützt werden. Kinder von Flüchtlingen müssen in Kitas und Schulen gezielt gefördert werden.