Familiengerechte Rentenversicherung - jetzt!

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Familienbund unterstützt politische Initiative gegen Altersarmut

Die aktuelle Diskussion über die drohende Altersarmut zeigt den dringenden Handlungsbedarf, die Rentenversicherung solidarisch und armutsfest zu machen.

Der Familienbund stellt sich hinter die politische Forderung, dass ein langes Erwerbsleben ebenso wie die Erziehungstätigkeit zu einer Rente ohne Almosen führen muss. Deshalb fordert der Familienbund die Bundesregierung auf, die gesetzliche Rentenversicherung endlich zu einem zukunftssicheren, solidarischen und generationengerechten System zu reformieren und dafür das Rentenmodell der katholischen Verbände in den Blick zu nehmen. „Wir brauchen heute die Weichenstellungen, damit das bewährte Umlagesystem der Rentenversicherung auch morgen weiterhin trägt. Die ständige Flickschusterei an der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Ende haben. Der Verlust an Vertrauen wird zur Bedrohung des sozialen Friedens in unserem Land“, sagte Elisabeth Bußmann, die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, heute in Berlin. Sie forderte eine Reform, die endlich der Erziehungsleistung der Eltern Rechnung trägt und Familien auch bei den Rentenbeiträgen entlastet. Auch eine höhere Bewertung der Erziehungszeiten in den Rentenleistungen helfe, die strukturelle Benachteiligung von Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.  „Die sozialen Sicherungssysteme dürfen nicht länger blind sein für die Situation von Eltern, auf deren Erziehungsleistung sie existenziell angewiesen sind“, sagte Bußmann weiter.

Der Familienbund hat gemeinsam mit anderen katholischen Verbänden ein familiengerechtes und solidarisches Modell der Alterssicherung entwickelt. Es besteht aus drei Säulen: einer aus allen steuerpflichtigen Einkünften aufgebauten Sockelrente, die Altersarmut verhindert, aus der bestehenden Arbeitnehmerpflichtversicherung sowie aus einer verbesserten betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Darin wird u.a. eine Anerkennung von Erziehungszeiten in Höhe von sechs (bisher drei) Jahren pro Kind gefordert.

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