Familienbund verteidigt Heils Pläne gegen Kritik des Städte- und Gemeindebundes

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Berlin, den 2. Mai 2019 – Der Familienbund der Katholiken begrüßt nachdrücklich die vom Bundesarbeitsministerium geplante Entlastung von Familienangehörigen beim Unterhalt für pflegebedürftige Eltern sowie Angehörige von Menschen mit Behinderung. Nach dem „Unterhaltsentlastungsgesetz“ soll auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zu-rückgegriffen werden. „Eine solche Neuregelung ist sozialpolitisch dringend geboten“, sagte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, heute in Berlin. „Familien sind Deutschlands Pflegedienstleister Nummer 1. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern bis zum Existenzminimum zur Kasse gebeten werden. Besonders belastend ist die Situation von Frauen und Männern in mittleren Jahren in einer sorgenden Sandwich-Position: Sie kommen einerseits für die Erziehung eigener Kinder auf, andererseits für die Pflege ihrer in die Jahre gekommenen Eltern. Der Staat ist in der Pflicht, die Sorgearbeit von Familien nach Kräften zu unterstützen. Niemand darf durch die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen an den Rand des Existenzminimums gedrängt werden.“ 

"Familienfreundlichkeit sollte als Standortfaktor hohe Priorität haben"

Mit Unverständnis reagierte Hoffmann auf die jüngsten Äußerungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der das Gesetzesvorhaben entschieden ablehnt. Laut Entwurf müssten die Mittel für die Entlastung beim Pflegeunterhalt zunächst vollständig durch Länder und Kommunen aufgebracht werden. „Die Weigerung der Kommunen, die künftig anfallenden Pflegekosten für Familienangehörige zu übernehmen, ist ein Offenbarungseid, wie es um das Solidaritätsprinzip der Städte und Kommunen gegenüber Familien bestellt ist. Gemessen daran, dass die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Kommunen maßgeblich von qualifizierten nachwachsenden Generationen abhängt – als Steuerzahler, als Arbeitskräfte, als Erzieher und als Pflegedienstleister – sollte Familienfreundlichkeit als Standortfaktor hohe Priorität haben. Alles andere ist ein politischer Anachronismus!“

"Die Hilfeleistungen der Städte und Kommunen für Familien im Rahmen des Unterhaltsentlastungsgesetzes sind Peanuts"

Hoffmann betonte, dass die Leistungen von Familien für den Staat erheblich seien: „Es ist kaum vorstellbar, was der Staat zu zahlen hätte, wenn Pflege- und Erziehungsleistungen durchgehend professionalisiert und staatlich finanziert werden würden. Dagegen sind die Hilfeleistungen der Städte und Kommunen für Familien im Rahmen des Unterhaltsentlastungsgesetzes Peanuts.“ 

Bislang sind Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern. Dies gilt jedoch erst, wenn Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind und die Heimkosten höher sind als die Zahlungen aus der Pflegeversicherung. In solchen Fällen zahlt zunächst der zuständige Sozialhilfeträger, kann seine Aufwendungen jedoch von den Kindern zurückfordern. Dabei kommen Freibeträge zur Anwendung.